Schülerfahrkosten werden nicht erstattet
Der Antrag der CDU-Fraktion, den Eltern der Nordbögger Schulkinder die Fahrkosten zur Schule für das Schuljahr 2008/09 zu erstatten, wurde vom Gemeinderat abgelehnt.
Die CDU beantragte die Fahrkostenvergütung aus zwei unterschiedlichen Gründen. Fraktionssprecher Manfred Hübner argumentierte, der Fußweg vieler Kinder aus Nordbögge sei unsicher, da er für die Schüler der weiterführenden Schulen durch die Unterführung zur Bachstraße führt und Grundschüler zusätzlich eine Baustelle passieren und über den Altenbögger Friedhof gehen müssen.
Zweites Argument war die Gleichbehandlung aller Schüler. Die Gemeindeverwaltung hatte vier Elternanträge auf Erstattung der Kosten bewilligt.
Friedhelm Lange, Fraktionsvorsitzender der Grünen argumentierte dagegen, dass es in diesen vier Fällen falsch von der Verwaltung gewesen sei, die Kosten zu erstatten.
BGB-Sprecher Horst Urban stimmte zu: „Wir müssen uns an die Gesetze halten.” Die besagen, dass der Schulweg für Grundschüler länger als 3,5 Kilometer sein um, damit die Fahrtkosten erstattet werden. Bei Schülern weiterführender Schulen muss der Anfahrtsweg 5 Kilometer überschreiten.
Quelle: DerWesten - 12.12.2008
http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/staedte/boenen/2008/12/12/news-97875155/detail.html
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